Visum für Familienzusammenführung im Vereinigten Königreich
Britische Staatsangehörige oder Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben das Recht, einen Antrag zu stellen, um ihren Partner oder Ehepartner ins Vereinigte Königreich zu holen. Partnervisa stehen Personen zur Verfügung, die mit einem britischen Staatsbürger, einem EU-Bürger oder sogar einem Nicht-EU-Bürger verheiratet sind (oder in einer Beziehung leben).
Diese Visa werden offiziell als "Visum zur Familienzusammenführung mit einer Person, die über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung im Vereinigten Königreich verfügt" bezeichnet, was es den Partnern oder Ehepartnern britischer Staatsbürger relativ leicht macht, zu ihnen ins Vereinigte Königreich zu ziehen.
Wer kann im Vereinigten Königreich ein Ehegattenvisum beantragen?
Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie mit einem britischen Staatsbürger verheiratet sind oder mit einer Person, die das Recht hat, im Vereinigten Königreich zu leben und zu arbeiten, oder die dort den Status eines „Settled“ besitzt (d. h. eine Person, die über ein gültiges Visum oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (ILR) verfügt).
Im Vereinigten Königreich ohne Einschränkungen arbeiten.
Das Visum zur Familienzusammenführung mit Ihrem Partner oder Ehepartner ermöglicht es Ihnen, zunächst für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren im Vereinigten Königreich zu leben und zu arbeiten; außerdem können Sie das Land mehrmals verlassen und wieder einreisen. Nach Ablauf der zweieinhalb Jahre können Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich um weitere zweieinhalb Jahre beantragen.
Sobald Sie insgesamt fünf Jahre im Vereinigten Königreich gelebt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch darauf, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Sie können ein Ehegatten- oder Partnervisum auch unter folgenden Umständen beantragen:
- Wenn Sie mit einer Person im Vereinigten Königreich verheiratet sind oder in einer langfristigen Beziehung leben, der ein Studentenvisum erteilt wurde.
- Wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in einer langfristigen Beziehung leben, die über ein Fachkräftevisum für das Vereinigte Königreich verfügt
- Wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in einer langfristigen Beziehung leben, die ein Geschäfts- oder Investorenvisum besitzt (mit Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich)
Allgemeine Kriterien für das Ehegattenvisum:
- Verheiratet sein oder nachweisen können, dass man zwei Jahre lang mit einer berechtigten Person zusammengelebt hat.
- Die Mindesteinkommensgrenze von 18.600 £ pro Jahr oder ein Bargeldguthaben von 62.500 £ erfüllen.
- Wenn Sie beabsichtigen, innerhalb der nächsten sechs Monate zu heiraten.